LRWA Technologie
Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr
Entrauchungen durch die Feuerwehr mit mobilen Lüftern sind nur dann zulässig, wenn:
- im Brandabschnitt eine Längs- oder Querströmung erzeugt werden kann.
- eine Entrauchung des gesamten Brandabschnitts gewährleistet ist.
- die Abströmöffnungen ohne Eigengefährdung manuell geöffnet und geschlossen oder von einem sicheren Standort aus angesteuert werden kann.
- ein Einsatzplan / Situationsplan angebracht ist, indem alle Einblas- und Abströmöffnungen sowie Öffnungen, welche gegebenenfalls verschlossen werden müssen, eingezeichnet sind.