Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JOMOS Holding AG und ihrer Tochtergesellschaft JOMOS Brandschutz AG/ JOMOS Protection Incendie SA bei Kauf- und Werkverträgen.

1. Angebot

Unsere Offerten sind, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, während 60 Tagen verbindlich. Die Offerten inkl. deren Beilagen wie Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen bleiben unser geistiges Eigentum und sind im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geschützt. Ohne unsere Zustimmung dürfen die genannten Unterlagen nicht weiter verwendet, insbesondere weder kopiert, noch Drittpersonen zugänglich gemacht oder ausgeführt werden.

2. Preise und Nebenkosten

Unsere Preise verstehen sich netto (exkl. MwSt.). Sämtliche Nebenkosten (Verpackung, Transport, Verzollung, Ursprungszeugnisse etc.) gehen ohne anderslautende, schriftliche Abmachungen zu Lasten des Erwerbers unserer Leistungen (von uns verkaufter oder hergestellter beweglicher Produkte).

3. Nutzen und Gefahr

Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abschluss des Vertrages auf den Erwerber von uns verkaufter oder herzustellender Produkte über.

4. Gewährleistung/Rügefristen

Es gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die Rügefristen richten sich nach dem Gesetz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eine Gewährleistungspflicht entfällt für die Eignung unserer Produkte für einen unbekannten Zweck, bei Zweckentfremdung bzw. bei nicht sachgerechter Verwendung (beispielsweise bei unsachgerechter Montage/Verwendung der gelieferten Produkte). Das Gleiche gilt, wenn der Erwerber Änderungen oder Reparaturen an unseren Produkten selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

5. Fristen

Vereinbarte Termine werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Leistungsverzug unsererseits berechtigt ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu sonstigen Forderungen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Andere Zahlungskonditionen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. 30 % der Vertragssumme sind bei Auftragserteilung, 30% bei Materiallieferung, 30% bei Montage-/Inbetriebsetzungsbeginn und 10% bei Abnahme der Leistung fällig. Für Zahlungseingänge nach 30 Tagen können auch ohne vorgängige Mahnung Verzugszinsen berechnet werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an unseren Produkten geht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Preise nebst allfälligen Zinsen und Nebenkosten auf den Erwerber über. Bis dahin darf der Erwerber nicht über unsere Produkte verfügen, diese insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Der Erwerber stimmt mit Abschluss des Vertrages zu, dass der Eigentumsvorbehalt auf Begehren einer Partei jederzeit im entsprechenden Register eingetragen werden kann.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Streitigkeiten sind ausschliesslich nach Schweizerischem Recht zu beurteilen. Das Wiener Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist das Richteramt Thal-Gäu in Balsthal/Schweiz.

/download/AGB_Juni_2017_JHAG_DE.pdf